Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienst- und Werkleistungen der Auftragnehmerin (AN) Gudrun Jürß und Peter Schust GbR
handelnd unter
unisono institut – verlag · akademie · zertifizierung · beratung
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Gudrun Jürß und Peter Schust GbR, handelnd unter „unisono institut – verlag · akademie · zertifizierung · beratung“ (nachfolgend „unisono institut“), und ihren Auftraggebern, Kunden und Bestellern (nachfolgend „Kunden“) über Waren, digitale Inhalte, Dienst- und Werkleistungen sowie Zertifizierungs- und Prüfungsleistungen, soweit für einzelne Angebote keine besonderen Vertragsbedingungen gelten.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn das unisono institut ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für künftige gleichartige Geschäftsbeziehungen, sofern sie wirksam in die Geschäftsbeziehung einbezogen wurden.
(5) Für Zertifikatslehrgänge können ergänzend die Rahmenordnung für Zertifikatslehrgänge des unisono instituts, die jeweilige Zertifikatsprüfungsordnung sowie besondere Teilnahmebedingungen gelten. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und die für den jeweiligen Lehrgang geltenden besonderen Bedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragsschluss und Umfang der Leistungen
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Bestellung oder Buchung sowie gegebenenfalls aus ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
(2) Die Darstellung von Waren, digitalen Inhalten, Weiterbildungen und sonstigen Leistungen auf der Website stellt, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit einer Bestellung, Anmeldung oder Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftrags-, Bestell- oder Anmeldebestätigung, durch Rechnungsstellung oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung durch das unisono institut zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang einer Bestellung oder Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern aus ihr nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
(4) Dienstleistungen werden in eigener fachlicher Verantwortung erbracht. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, wird kein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher, gesundheitlicher, beruflicher oder sonstiger Erfolg geschuldet.
(5) Bei Werkleistungen schuldet das unisono institut den im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Erfolg.
(6) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können von beiden Vertragsparteien in Textform vorgeschlagen werden. Soweit eine gewünschte Änderung Auswirkungen auf Vergütung, Termine oder Leistungsumfang hat, werden diese vor Umsetzung der Änderung vereinbart.
(7) Verursacht die Prüfung eines vom Kunden gewünschten Änderungsverlangens einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, kann dieser nur berechnet werden, wenn der Kunde vorab auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde und der kostenpflichtigen Prüfung zugestimmt hat.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Über Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs sowie über das gesetzliche Muster-Widerrufsformular informiert das unisono institut Verbraucher gesondert durch die für den jeweiligen Vertrag einschlägige Widerrufsbelehrung.
(3) Für Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte können unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen für Beginn, Ausübung und Erlöschen des Widerrufsrechts gelten.
(4) Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
4. Ausführung von Aufträgen und Lieferung
(1) Das unisono institut erbringt seine Leistungen fachgerecht entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und den für die jeweilige Leistung geltenden gesetzlichen Anforderungen.
(2) Gegenüber den vom unisono institut eingesetzten Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist ausschließlich das unisono institut weisungsbefugt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Das unisono institut ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen fachlich geeignete Dritte einzusetzen, soweit nicht aufgrund der Art des Auftrags eine persönliche Leistungserbringung vereinbart oder erforderlich ist. Das unisono institut bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
(4) Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen beginnen, sobald die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und der Kunde die von ihm geschuldeten Mitwirkungshandlungen erbracht hat.
(5) Verbindliche Termine und Fristen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Im Übrigen handelt es sich bei genannten Zeitangaben um voraussichtliche Leistungs- oder Lieferzeiten.
(6) Wird die Leistungserbringung durch ein von keiner Vertragspartei zu vertretendes und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares Ereignis wesentlich erschwert oder vorübergehend unmöglich, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Das unisono institut informiert den Kunden über eine wesentliche Verzögerung, sobald diese erkennbar ist. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(7) Bei Verzögerungen der Leistungserbringung gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich vorgesehene Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.
(8) Waren werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ist eine bestellte Ware ohne Verschulden des unisono instituts dauerhaft nicht verfügbar, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, kann das unisono institut vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem unisono institut rechtzeitig diejenigen Informationen, Unterlagen, Daten, Materialien und sonstigen Arbeitsmittel zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind und deren Bereitstellung vereinbart wurde oder nach Art des Auftrags vom Kunden zu erwarten ist.
(2) Werden Leistungen in Räumlichkeiten oder technischen Umgebungen des Kunden erbracht, stellt der Kunde im erforderlichen und zumutbaren Umfang den notwendigen Zugang zu den für die Leistungserbringung benötigten Räumlichkeiten, Systemen und Arbeitsmitteln sicher.
(3) Der Kunde wirkt im erforderlichen und zumutbaren Umfang an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags mit.
(4) Erfüllt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet und führt dies zu einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung oder zu zusätzlichem Aufwand, können sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängern. Nach vorheriger Information des Kunden kann ein nachweislich entstandener und erforderlicher zusätzlicher Aufwand berechnet werden, soweit der Kunde diesen zu vertreten hat.
(5) Gesetzliche Rechte des unisono instituts bei unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Bestellung, Buchung oder sonstigen vertraglichen Vereinbarung.
(2) Dienst- und Werkleistungen werden zu dem vereinbarten Festpreis oder auf Grundlage der vereinbarten Zeit- und Materialvergütung berechnet. Reise-, Übernachtungs-, Material- und sonstige Nebenkosten werden nur zusätzlich berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder aus dem Angebot eindeutig hervorgeht.
(3) Soweit gegenüber Verbrauchern Preise angegeben werden, verstehen sich diese als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern kann die Umsatzsteuer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gesondert ausgewiesen werden. Soweit die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung vorliegen, erfolgt ein entsprechender Hinweis.
(4) Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Ist kein besonderer Zahlungstermin angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Für den Eintritt des Zahlungsverzugs, die Höhe der Verzugszinsen und sonstige Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, haften sie für gemeinsam begründete Zahlungsverpflichtungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche weitergehende Aufrechnungsrechte, insbesondere bei Ansprüchen, die mit der Forderung des unisono instituts rechtlich verbunden sind, bleiben unberührt.
(8) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Weitergehende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
7. Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit Gegenstand des Vertrags eine abnahmefähige Werkleistung ist, gelten für die Abnahme die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Das unisono institut zeigt dem Kunden die Fertigstellung des Werks an und fordert ihn, soweit erforderlich, zur Abnahme auf.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(4) Auf Wunsch einer Vertragspartei kann über die Abnahme ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.
(5) Gesetzliche Regelungen über eine Abnahmefiktion bleiben unberührt.
8. Sach- und Rechtsmängel
(1) Für Mängel an Waren, digitalen Inhalten sowie Dienst- und Werkleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei Werkleistungen hat das unisono institut das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Das Werk muss insbesondere dem vereinbarten Leistungsumfang und der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
(3) Ist eine Werkleistung mangelhaft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Hierzu gehören nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung sowie gegebenenfalls Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme und Schadens- oder Aufwendungsersatz.
(4) Gegenüber Verbrauchern bestehen keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Untersuchungs- oder Rügepflichten. Gegenüber Kaufleuten bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, unberührt.
(5) Für Sach- und Rechtsmängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(6) Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie erklärt wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
(7) Offenbare Unrichtigkeiten wie Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler in Berichten, Gutachten, Bescheinigungen oder sonstigen Unterlagen dürfen berichtigt werden. Durch die Berichtigung dürfen berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Gegenüber Verbrauchern bleibt gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des für die betreffende Ware geschuldeten Kaufpreises Eigentum des unisono instituts.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des unisono instituts.
(3) Der Kunde hat das unisono institut unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen oder Zugriff zu nehmen versuchen.
(4) Weitergehende Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Haftung
(1) Das unisono institut haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des unisono instituts oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet das unisono institut unbeschränkt, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des unisono instituts oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das unisono institut für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
(6) Soweit die Haftung des unisono instituts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags zugänglich gemacht oder sonst bekannt werden, vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Zwecke der jeweiligen Vertragsbeziehung.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, der jeweils andere Vertragspartner eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen sind in angemessener Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die
a) dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren,
b) der Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erhält,
c) bei ihrer Offenlegung allgemein bekannt waren oder
d) später ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt werden.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung des jeweiligen Vertrags fort, soweit und solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder gesetzliche Geheimhaltungspflichten eingreifen.
(5) Eine Veröffentlichung, wissenschaftliche Verwertung oder öffentliche Darstellung vertraulicher projekt- oder personenbezogener Informationen bedarf einer gesonderten Berechtigung oder Vereinbarung. Datenschutzrechtliche Anforderungen sowie Rechte Dritter bleiben unberührt.
12. Datenschutz
(1) Das unisono institut verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
(2) Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung eines Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder aufgrund einer sonstigen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage erforderlich ist.
(3) Soweit für eine bestimmte Datenverarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(4) Weitere Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung, die jeweiligen Rechtsgrundlagen sowie die Rechte betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung des unisono instituts.
13. Erfindungen und Schutzrechte bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen
(1) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich, soweit im Rahmen eines individuell vereinbarten Forschungs-, Entwicklungs- oder vergleichbaren Projektauftrags Erfindungen oder sonstige schutzfähige technische Entwicklungen entstehen.
(2) Die Zuordnung von Erfindungen und Schutzrechten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den für das jeweilige Projekt getroffenen Vereinbarungen.
(3) Bei gemeinschaftlich erarbeiteten Erfindungen oder Entwicklungen vereinbaren die Vertragsparteien erforderlichenfalls gesondert die Anmeldung, Kostentragung, Nutzung, Verwertung und Lizenzierung der daraus entstehenden Schutzrechte.
(4) Die Einräumung von Nutzungs- oder Lizenzrechten an Erfindungen und gewerblichen Schutzrechten erfolgt nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang.
(5) Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über Arbeitnehmererfindungen, bleiben unberührt.
14. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
(1) Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte an Arbeitsergebnissen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den im jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen.
(2) Soweit die vertragsgemäße Nutzung eines vom unisono institut erstellten Arbeitsergebnisses die Einräumung von Nutzungsrechten erfordert, erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder wirtschaftliche Verwertung von urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen bedarf einer entsprechenden Nutzungsberechtigung.
(4) Vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Texte, Bilder, Daten und sonstige Inhalte dürfen vom unisono institut im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang genutzt werden. Der Kunde sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.
(5) Wird das unisono institut wegen einer vom Kunden bereitgestellten Information oder eines vom Kunden bereitgestellten Inhalts von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern stellt der Kunde das unisono institut von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung vom Kunden zu vertreten ist.
(6) Eine Nutzung vertraulicher oder personenbezogener Arbeitsergebnisse für Forschung, Lehre, Publikationen oder Öffentlichkeitsarbeit erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage oder eine entsprechende Vereinbarung besteht.
15. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Soweit bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag keine besondere Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist. Gesetzlich vorgesehene weitere Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
(5) Soweit für über die Website abschließbare Verbraucherverträge gesetzlich eine Kündigungsschaltfläche bereitzustellen ist, bleiben die hieraus folgenden Rechte der Verbraucher unberührt.
(6) Die Vergütung bereits ordnungsgemäß erbrachter Leistungen und die finanziellen Folgen einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls nach wirksam vereinbarten besonderen Vertrags- oder Teilnahmebedingungen.
(7) Für Zertifikatslehrgänge und Prüfungsleistungen können besondere Rücktritts-, Kündigungs- und Stornierungsregelungen vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16. Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen
(1) Nach Beendigung eines Auftrags kann der Kunde die Herausgabe der dem unisono institut zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen und Gegenstände verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Zurückbehaltungsrechte oder sonstigen Rechte des unisono instituts entgegenstehen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden.
(3) Das unisono institut ist berechtigt, Kopien oder Abschriften von Unterlagen aufzubewahren, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten, zur Rechtsverteidigung oder aufgrund eines sonstigen berechtigten Interesses erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
(4) Gesetzliche Lösch-, Herausgabe- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen sowie gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.
(3) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf nur insoweit der Zustimmung des unisono instituts, als eine solche Zustimmung gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Gesetzliche Abtretungs- und Übertragungsrechte bleiben unberührt.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des unisono instituts. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(6) Das unisono institut ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
(7) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
unisono institut – verlag · akademie · zertifizierung · beratung
Gudrun Jürß und Peter Schust GbR
Stuifenweg 23
89075 Ulm
E-Mail: info@unisono-institut.com